WEG § 31
ABGB § 1295 Abs 1
§ 31 WEG verpflichtet die Wohnungseigentümer zur Bildung einer angemessenen Rücklage. Aus dem Umstand, dass die Einhebung einer Rücklage unterblieben ist, kann der spätere Käufer eines Wohnungseigentumsobjekts jedoch keinen Schadenersatzanspruch ableiten, den er Beitragsforderungen der Eigentümergemeinschaft für Sanierungskosten als Gegenforderung entgegenhalten könnte.