ABGB §§ 268, 284g
AußStrG §§ 119, 120
Trotz Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann ein Sachwalterbestellungsverfahren eingeleitet werden, wenn fraglich ist, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachtserteilung noch geschäftsfähig war oder ob der Bevollmächtigte durch seine Tätigkeit das Wohl des Betroffenen gefährdet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist im Bestellungsverfahren ein Verfahrenssachwalter bzw einstweiliger Sachwalter zu bestellen.