vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorsorge für künftige Wohnungsbeschaffung - kein Unterhaltsbedarf des Kindes

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/139Zak 2010, 93 Heft 5 v. 23.3.2010

ABGB § 140

Größere für den Unterhalt erforderliche Aufwendungen, die keinen Sonderbedarf des Kindes begründen, sind aus den laufenden Unterhaltsleistungen bzw aus daraus gebildeten Rücklagen zu decken.

Sparen zur Vermögensbildung ist kein vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil zu deckender Unterhaltsbedarf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte