vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsunterbrechungs-Versicherung - kein Versicherungsfall bei Weiterarbeit im Unternehmen

In aller KürzeZak 2010/131Zak 2010, 82 Heft 5 v. 23.3.2010

Die in den Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung für freiberuflich Tätige vorgesehene Definition des Versicherungsfalls Krankheit als völlige Arbeitsunfähigkeit, aufgrund derer die den Betrieb verantwortlich leitende Person ihre berufliche Tätigkeit "in keiner Weise ausüben kann und auch nicht ausübt", wertete der OGH in der Rs 7 Ob 239/09m als teilweisen Risikoausschluss. Da der versicherte Rechtsanwalt seine Kanzlei während der Erkrankung weiter führte, wobei er einfachere anwaltliche Leistungen selbst erbrachte und für andere Tätigkeiten Hilfspersonen organisierte, bestand kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte