Die an der Universität Mannheim tätigen Autoren vergleichen die Regelungen der beiden vorliegenden Entwürfe für die Reform des Schadenersatzrechts und weisen auf einige ihrer Ansicht nach bestehende Schwachstellen hin. Insgesamt halten sie den Entwurf für eine Gesamtreform für überzeugender als den Gegenentwurf für punktuelle Reformen. Insb wenden sie sich gegen die Kritik an der Formulierung einiger Regelungen als "bewegliches System". Die Heranziehung von beweglichen Kriterien könne nicht zu mehr Rechtsunsicherheit führen als die Verwendung eines unbestimmten Gesetzesbegriffs.