vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Produkthaftung für Infrarotkabine - keine Warnung vor Verbrennungsgefahr

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/118Zak 2010, 78 Heft 4 v. 16.2.2010

PHG § 5 Abs 1

Die Auffassung, dass der Hersteller einer Infrarotwärmekabine im Rahmen seiner Instruktionspflichten vor der Gefahr von Verbrennungen warnen muss, die bei Benützern mit fehlendem oder herabgesetztem Schmerzempfinden bestehen kann, ist vertretbar (Zurückweisung des Rekurses).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte