vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Belegarztes und des Belegspitals für Fehler bei der Nachbehandlung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/117Zak 2010, 77 Heft 4 v. 16.2.2010

ABGB § 1295 Abs 1, § 1302

Insb bei der Nachbehandlung des operierten Patienten können sich die vertraglichen Pflichten des Belegarztes aus dem Behandlungsvertrag und des Belegspitals aus dem Krankenhausvertrag überschneiden. Für die Folgen eines Fehlverhaltens haften dem Patienten Belegarzt und Belegspital in diesem Fall solidarisch.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte