Das BMF hat neue Richtlinien zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer (§ 11 GrEStG) und der Gesellschaftsteuer (§ 10a KVG) durch Parteienvertreter erlassen, die unter der GZ BMF-010206/0026-VI/5/2010 in der Finanzdokumentation (findok.bmf.gv.at ) abgerufen werden können.