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Preisminderung - Gebrauchtwagen ist als gestohlen zur Fahndung ausgeschrieben

RechtsprechungSchuldrechtZak 2010/49Zak 2010, 38 Heft 2 v. 2.2.2010

ABGB § 922 Abs 1, § 932 Abs 4

Ungeachtet des gutgläubigen Eigentumserwerbs fehlt dem erworbenen Gebrauchtwagen eine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft iSd § 922 Abs 1 ABGB, wenn er im Schengener Informationssystem als gestohlen zur Fahndung ausgeschrieben ist und der Erwerber deshalb - insb bei Auslandsfahrten - mit Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten rechnen muss.

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