Die Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr wurden mit 30. 12. 2009 an die inflationäre Entwicklung angepasst (BGBl III 2010/11).
Die Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr wurden mit 30. 12. 2009 an die inflationäre Entwicklung angepasst (BGBl III 2010/11).