Der bewährte Leitfaden liegt nunmehr bereits in 2. Auflage vor. Darin sind bereits die Änderungen durch den Vertrag von Lissabon berücksichtigt. Neu hinzugekommen ist auch ein Abschnitt, der sich mit der zweckmäßigen Erstellung von Literaturverzeichnissen befasst und vor allem für Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten sowie Dissertationen hilfreich sein dürfte. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Rsp des EGMR ist auch die Zitierweise von Entscheidungen des EGMR und Dokumenten der EKMR behandelt. Ebenfalls neu ist ein Abschnitt über die Zitierung völkerrechtlicher Quellen.