Zu 5 Ob 12/10s = Zak 2010/578, 337: Die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten im Vergleich zu real existierenden Wohnungseigentumsobjekten können die gerichtliche Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels mit geringerem Kostenanteil für ein nach dem Grundbuchstand bestehendes, aber in der Realität noch nicht errichtetes Wohnungseigentumsobjekt rechtfertigen. Da die objektive Nutzungsmöglichkeit maßgeblich ist, kommt die Festsetzung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels jedoch nicht in Betracht, wenn der Wohnungseigentümer des noch nicht realisierten Objekts die mögliche Errichtung aus subjektiven Gründen unterlässt.