Da für das Jahr 2011 nach derzeitigem Stand keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant ist, erhöht sich dieser Richtsatz im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik (BGBl II 2010/360) auf 793,40 €. Im Jahr 2011 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums voraussichtlich die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte (zur Berechnung des Existenzminimums siehe Zak 2006/734, 431).