Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze mit 1. 1. 2011 (siehe Zak 2010/754, 432) ändern sich auch die in den folgenden Tabellen angegebenen unterhaltsrechtlichen (Orientierungs-)Werte. Näher erläutert sind die dargestellten Werte in Zak 2008/39, 26. Zu den Regelbedarfssätzen für 2010/2011 siehe Zak 2010/537, 314.