Im Rahmen der ersten Verstärkten Zusammenarbeit iSd Art 326 ff AEUV (siehe Zak 2010/462, 262) hat sich der Rat am 3. 12. 2010 auf eine Verordnung über das auf Ehescheidungen anwendbare Recht geeinigt. Die VO wird voraussichtlich noch in diesem Monat endgültig verabschiedet und soll ab Mitte 2012 anwendbar sein. Neben Österreich nehmen an der Verstärkten Zusammenarbeit Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn teil.