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Zulässigkeit des Revisionsrekurses - Entscheidungsgegenstand eines Abänderungsverfahrens

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/733Zak 2010, 419 Heft 21 v. 30.11.2010

AußStrG §§ 59, 62, 72 ff

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Revisionsrekurses in einem Abänderungsverfahren nach §§ 72 ff AußStrG ist vom selben Entscheidungsgegenstand wie im vorhergehenden Verfahren auszugehen. Einer neuerlichen Bewertung bedarf es nicht. Eine dennoch vorgenommene Neubewertung ist unbeachtlich.

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