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Zwangsversteigerung - Kostenersatz für die Teilnahme an der Schätzung der Liegenschaft

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2010/692Zak 2010, 399 Heft 20 v. 16.11.2010

EO § 141

RATG: TP 3 A III, TP 7 Abs 2

Der Kostenersatzanspruch des betreibenden Gläubigers für die Teilnahme seines Vertreters an der Befundaufnahme durch einen Sachverständigen richtet sich im Exekutionsverfahren nach TP 7 Abs 2 RATG oder - wenn die Beiziehung des Parteienvertreters über ausdrücklichen Auftrag des Gerichts erfolgte - nach TP 3 A III RATG.

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