Der Autor stellt die Ergebnisse des 28. Seilbahnsymposiums dar, das sich vor dem Hintergrund der in den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich und Wien eingeführten Helmpflicht für unter 15-jährige Ski- und Snowboardfahrer mit der Frage befasst hat, ob Seilbahnunternehmen verpflichtet sind, die Ausrüstung von Skifahrern zu kontrollieren und die Beförderung bei Verstößen gegen die gesetzlichen oder üblichen Ausrüstungsstandards zu verweigern. Nach seinem Bericht kamen die Teilnehmer zum Schluss, dass aus dem Beförderungsvertrag keine Nebenpflichten zur Ausrüstungskontrolle ableitbar sind.