Zu 4 Ob 3/09h = Zak 2009/299, 196: Die Mietzinsanhebung nach Unternehmensverpachtung gem § 12a Abs 5 MRG ist an keine Präklusivfrist gebunden.
Die Autorin kritisiert die E und führt Argumente an, die für die analoge Anwendung der in § 12a Abs 2 MRG für die Anhebung wegen Unternehmensveräußerung oder Machtwechsels vorgesehenen Präklusivfrist sprechen.