Ausgehend von der Rsp (zB 1 Ob 44/06m), die bei Verbraucherverträgen die geltungserhaltende Reduktion einer rechtswidrigen Klausel auf ihren erlaubten Inhalt aufgrund des Transparenzgebots (§ 6 Abs 3 KSchG) ablehnt, behandelt der Autor Möglichkeiten der Vertragsgestaltung, die das Risiko, dass an sich zulässige Inhalte von der Nichtigkeitssanktion einer unzulässigen Regelung erfasst werden (sei es, weil sie durch deren Entfall intransparent werden, sei es, weil keine klare inhaltliche oder formale Trennung besteht), möglichst gering halten sollen. Er empfiehlt ua, inhaltlich selbstständige Aussagen einer Klausel bei der Vertragsgestaltung nach Möglichkeit auch formal zu trennen.