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Tews, Anm zu EF-Z 2010/12.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2010/20Zak 2010, 20 Heft 1 v. 19.1.2010

Zu LGZ Wien 44 R 236/09w: Der Unterhaltsabsetzbetrag fällt in die Unterhaltsbemessungsgrundlage.

Der Autor lehnt diese E mit dem Argument ab, dass der Unterhaltsabsetzbetrag zur steuerlichen Entlastung der Unterhaltsleistungen des Geldunterhaltspflichtigen dient und die Einberechnung in die Bemessungsgrundlage diesen Zweck (teilweise) konterkariert.

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