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Kathrein, Anm zu ZVR 2010/158.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2010/658Zak 2010, 380 Heft 19 v. 3.11.2010

Zu 1 Ob 203/09y = Zak 2010/155, 98: Der Wegehalter ist verpflichtet, wirksame Warn- bzw Absicherungsmaßnahmen zu treffen, wenn Schienen an einem Bahnübergang schräg über die Fahrbahn verlaufen und es deshalb immer wieder zu Stürzen von Radfahrern kommt; die Kennzeichnung des Bahnübergangs mit Andreaskreuzen reicht nicht aus.

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