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Neuner, Anm zu EvBl 2010/123.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2010/654Zak 2010, 380 Heft 19 v. 3.11.2010

Zu 3 Ob 17/10m = Zak 2010/471, 272: Der Erbe des Betroffenen hat das Recht, in jene Teile des Sachwalterschaftsakts Einsicht zu nehmen, die sich auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betroffenen beziehen.

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