NWG § 1
IO § 81a Abs 2
Der Insolvenzverwalter ist legitimiert, für eine zur Masse gehörende, nicht in ausreichendem Maß an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossene Liegenschaft die Einräumung eines Notwegs zu beantragen.
NWG § 1
IO § 81a Abs 2
Der Insolvenzverwalter ist legitimiert, für eine zur Masse gehörende, nicht in ausreichendem Maß an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossene Liegenschaft die Einräumung eines Notwegs zu beantragen.