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Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einer außergerichtlichen Besuchsrechtsvereinbarung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/640Zak 2010, 375 Heft 19 v. 3.11.2010

ABGB § 148 Abs 1

AußStrG §§ 109, 110

Eine außergerichtliche Vereinbarung der Eltern, mit der das Besuchsrecht eines Elternteils für die Zukunft verbindlich festgelegt werden soll, kann formfrei (auch stillschweigend) abgeschlossen und pflegschaftsgerichtlich genehmigt werden. Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung ist Voraussetzung für die Verbindlichkeit und zwangsweise Durchsetzbarkeit der Vereinbarung.

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