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Kein Parteiwechsel wegen Löschung der beklagten KEG aus dem Firmenbuch

In aller KürzeZak 2010/633Zak 2010, 363 Heft 19 v. 3.11.2010

In Fortschreibung der in 8 ObA 72/07g = wbl 2008/258 vertretenen Rechtsansicht hat der OGH in der Rs 9 Ob 53/09y ausgesprochen, dass die während des Verfahrens auf Antrag der Gesellschafter erfolgte Löschung der beklagten Personengesellschaft (KEG) aus dem Firmenbuch nicht den vom Kläger angestrebten Parteiwechsel auf Beklagtenseite auf den einzigen persönlich haftenden Gesellschafter rechtfertigen kann.

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