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Private Pensionsvorsorge - kein Abzug von der Unterhaltsbemessungsgrundlage

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/598Zak 2010, 352 Heft 18 v. 12.10.2010

ABGB § 140

Beiträge, die der Unterhaltsschuldner für seine private Pensionsvorsorge leistet, sind im Allgemeinen nicht von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abziehbar. Ein Abzug kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände gerechtfertigt sein, etwa wenn keine gesetzliche Pensionsversicherung besteht oder der konkret betroffene Unterhaltsberechtigte von der Zusatzpension profitieren wird.

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