Mit dem BudgetbegleitG 2009 wurde das Erfordernis der Eigenhandzustellung von Klagen abgeschafft. Dies kann zu erheblichen Problemen bei der Übermittlung verfahrenseinleitender Schriftstücke führen, welche faktisch auf dem Rücken der beklagten Partei ausgetragen werden. Der vorliegende Beitrag soll kurz aufzeigen, welche Gefahren sich ergeben können und welche Lösungen denkbar sind.