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Formelle Garantiestrenge - kein Abgehen wegen eines in der Sphäre des Begünstigten liegenden Hindernisses

RechtsprechungSchuldrechtZak 2010/545Zak 2010, 317 Heft 16 v. 14.9.2010

ABGB §§ 880a, 914

Die im Garantievertrag festgelegten Formerfordernisse für den Abruf der Bankgarantie müssen pedantisch genau eingehalten werden. Diese formelle Garantiestrenge gilt aber nur insoweit, als dies dem durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Vertragsparteien entspricht.

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