In Zeiten des B2B- und B2C-Konsums mittels neuer Medien stellt sich immer häufiger die Frage, ob Verträge durch Anbot und Annahme per E-Mail zustande gekommen sind. Probleme können vor allem dann auftreten, wenn sich Erklärungen im Spamordner des jeweiligen Empfängers wiederfinden und unklar ist, ob ein gültiger Vertrag, auf dessen Erfüllung der Erklärende besteht, zustande gekommen ist.