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Vollausnahme vom Anwendungsbereich des MRG - Ein- oder Zweifamilienhaus

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2010/442Zak 2010, 255 Heft 13 v. 27.7.2010

MRG § 1 Abs 2 Z 5

Für den Vollausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG ist entscheidend, dass sich neben höchstens zwei selbstständigen Bestandobjekten (Wohnungen oder Geschäftslokalen) keine weiteren selbstständig vermietbaren Räume im Gebäude befinden. Räume, die üblicherweise zu einem Ein- oder Zweifamilienhaus gehören (wie Abstellräume oder Garagen), bleiben bei der Beurteilung außer Betracht.

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