1978 erblickte das erste Baby aus der Retorte das Licht der Welt. Nur vier Jahre danach kam auch in Österreich ein durch In-Vitro-Fertilisation gezeugtes Kind zur Welt. 1992, zehn Jahre später, wurde seitens des Gesetzgebers ein rechtlicher Rahmen für medizinisch unterstützte Fortpflanzung in Form des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) geschaffen. Ebendieses Gesetz führte Anfang April zu einer Verurteilung Österreichs durch den EGMR (EGMR 1. 4. 2010, 57813/00, S.H. and others v Austria) und legt dem österreichischen Gesetzgeber Handlungsbedarf nahe.