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Vorläufige Wirksamkeit der Verwalterkündigung trotz Beschlussanfechtung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2010/369Zak 2010, 216 Heft 11 v. 29.6.2010

WEG §§ 21, 24

ABGB §§ 1025, 1037, 1168 Abs 1

Ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft über eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung (hier: auf Kündigung des Verwaltungsvertrags) ist sofort rechtswirksam und vollziehbar. Das Unterbleiben der fristgerechten Beschlussanfechtung bzw das rechtskräftige Scheitern der Anfechtung stellt keine aufschiebende, sondern eine auflösende Bedingung der Beschlusswirksamkeit dar.

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