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Grundbuch - Eintragung eines Einzelunternehmers unter seiner Firma weiterhin unzulässig

In aller KürzeZak 2010/354Zak 2010, 202 Heft 11 v. 29.6.2010

Der OGH hält an der Rechtsansicht fest, dass ein im Firmenbuch eingetragener Einzelunternehmer nicht unter seiner Firma, sondern nur mit seinem bürgerlichen Namen im Grundbuch eingetragen werden kann (5 Ob 219/09f). Die Einführung der Firmenbuchnummer als weiteres Individualisierungsmerkmal von im Firmenbuch eingetragenen "Rechtsträgern" durch die GB-Nov 2008 (§ 27 Abs 2 und § 98 GBG) habe an der Rechtslage nichts geändert.

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