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Schauer, Anm zu wobl 2010/70.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2010/352Zak 2010, 200 Heft 10 v. 9.6.2010

Zu 1 Ob 137/09t = Zak 2010/16, 18: Das Mietzinsanhebungsrecht nach § 46a Abs 2 MRG ("Fünfzehntel-Anhebung" gegenüber den Rechtsnachfolgern des verstorbenen Geschäftsraummieters im Fall eines Altmietverhältnisses) muss vom Vermieter analog § 12a Abs 2 MRG innerhalb von sechs Monaten nach Verständigung vom Tod des Mieters geltend gemacht werden.

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