Zu 1 Ob 137/09t = Zak 2010/16, 18: Das Mietzinsanhebungsrecht nach § 46a Abs 2 MRG ("Fünfzehntel-Anhebung" gegenüber den Rechtsnachfolgern des verstorbenen Geschäftsraummieters im Fall eines Altmietverhältnisses) muss vom Vermieter analog § 12a Abs 2 MRG innerhalb von sechs Monaten nach Verständigung vom Tod des Mieters geltend gemacht werden.