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Gerichtsstand der Streitgenossenschaft - Schadenersatzklagen gegen Verkäufer und Hersteller

RechtsprechungInternationalZak 2010/346Zak 2010, 199 Heft 10 v. 9.6.2010

EuGVVO: Art 6 Nr 1

Der für den internationalen Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art 6 Nr 1 EuGVVO erforderliche Sachzusammenhang kann auch dann vorliegen, wenn die gegen mehrere Personen eingeklagten Ansprüche zwar auf verschiedenen Rechtsgrundlagen beruhen, aber von der Lösung einer gemeinsamen Vorfrage abhängen.

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