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Ablehnung des Sachverständigen im Außerstreitverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/345Zak 2010, 198 Heft 10 v. 9.6.2010

AußStrG § 35

ZPO §§ 355, 356

Die §§ 355 f ZPO über die Ablehnung von Sachverständigen sind gem § 35 AußStrG im Außerstreitverfahren sinngemäß anzuwenden.

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