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Gesetzesprüfungsantrag zur Beschränkung der Haftung der Spielbank für Spielverluste

RechtsprechungSchadenersatzZak 2010/339Zak 2010, 197 Heft 10 v. 9.6.2010

GSpG § 25 Abs 3

EG: Art 12

§ 25 Abs 3 GSpG idF BGBl I 2005/105 beschränkt die Haftung der Spielbank für Spielverluste auf das Existenzminimum des Spielers. Aufgrund von Bedenken gegen die Sachlichkeit dieser Haftungsbeschränkung stellt der OGH einen Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH.

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