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Ankauf von Goldbarren und Goldmünzen - keine mündelsichere Anlage

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/328Zak 2010, 193 Heft 10 v. 9.6.2010

ABGB § 149 Abs 1, §§ 230 ff

Geldvermögen des Minderjährigen haben die obsorgeberechtigten Eltern gem § 149 Abs 1 ABGB nach den Vorschriften über die Anlegung von Mündelgeld anzulegen. Diese Bestimmung ist als genereller Verweis auf die Regelungen der §§ 230 bis 234 ABGB zu verstehen.

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