Die WRN 2009, die am 1. 4. 2009 in Kraft getreten ist, hat ua die Valorisierung der Richtwertmietzinse verändert, mit § 16b MRG einen gesetzlichen Rahmen für die mietrechtliche Kaution geschaffen sowie die Kostentragung für den Energieausweis geregelt (siehe Zak 2009/125, 91). Der Artikel bietet einen ausführlichen Überblick über die Neuregelungen. Ua weist der Autor darauf hin, dass § 16b MRG zur Kaution sowohl im Voll- als auch im Teilanwendungsbereich des MRG gilt, aufgrund eines vermuteten Redaktionsversehens aber nicht im Bereich des WGG.