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Energieausweis - ein Überblick

ThemaDr. Dieter Altenburger, MSc, MMag. Philip GruberZak 2009/121Zak 2009, 83 Heft 5 v. 24.3.2009

Am 16. 12. 2002 wurde in Brüssel die RL 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäude-RL) verabschiedet, deren Hauptziel es ist, durch verschiedene Maßnahmen eine Senkung des Energieverbrauchs bzw der Kohlendioxidemissionen im Gebäudebereich zu erreichen.11Vgl dazu RL 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 12. 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl L 2003/65. Eine der Maßnahmen stellt die Verpflichtung dar, beim Verkauf oder bei der Vermietung/Verpachtung von Gebäuden und Nutzungsobjekten dem Käufer bzw Bestandnehmer einen "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz" (vulgo Energieausweis) vorzulegen.22Art 7 der Gebäude-RL. Vor diesem Hintergrund hat der österreichische Nationalrat am 24. 5. 2006 das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG), BGBl I 2006/137, verabschiedet.33Datum der Kundmachung: 3. 8. 2006. Zur Umsetzung der Gebäude-RL in Österreich siehe ausführlich Popp, Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz, wobl 2007, 2 (3 ff).

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