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Steuerreform 2009

In aller KürzeZak 2009/118Zak 2009, 82 Heft 5 v. 24.3.2009

Am 11. 3. 2009 hat der Nationalrat den Gesetzesvorschlag für die Steuerreform 2009 (RV 54, AB 124 BlgNR 24. GP) angenommen. Neben einer allgemeinen Einkommensteuerentlastung sind insb Entlastungsmaßnahmen für Familien vorgesehen. Durch die Erhöhung des Unterhaltsabsetzbetrags und die Einführung eines Kinderfreibetrags werden - rückwirkend mit Jahresanfang 2009 - Geldunterhaltspflichten getrennt lebender Elternteile etwas stärker als bisher schon im Einkommensteuerrecht berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass ein geringerer Teil der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags von den Zivilgerichten zur Steuerentlastung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils auf dessen Unterhaltsleistungen angerechnet werden muss. Die Auswirkungen der Steuerreform auf die Anrechnung der Transferleistungen werden in einem der folgenden Hefte näher behandelt.

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