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Forderungsexekution auf Insolvenz-Entgelt - Antragsrecht des Überweisungsgläubigers

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2009/82Zak 2009, 59 Heft 3 v. 10.2.2009

EO § 290a Abs 3, §§ 294, 308

IESG §§ 6, 8

Auf die Forderung eines Arbeitnehmers auf Insolvenz-Entgelt kann Exekution durch Pfändung und Überweisung geführt werden. Der Überweisungsgläubiger ist berechtigt, den überwiesenen Anspruch namens des Verpflichteten durch Antragstellung bei der IEF-Service GmbH geltend zu machen.

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