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Leopold-Michael Marzi, Das Recht der Pfandbriefe und Hypo­thekenbanken in Vergangenheit und Gegenwart, Frankfurt 2002 (Verlag Lang, 213 Seiten, 39 EUR).

LiteraturübersichtRezensionZak 2009/58Zak 2009, 40 Heft 2 v. 27.1.2009

Das vorliegende Werk, das uns trotz seines Erscheinungsjahrs 2002 erst jetzt zur Verfügung gestellt wurde, ist aus einer Wiener Dissertation des Verfassers hervorgegangen. Es handelt sich um eine profunde Untersuchung der Entwicklung des Hypothekenbankwesens in Deutschland und Österreich. Dabei wird deutlich, dass der heutige Pfandbrief, der ein von einer Hypothekenbank emittiertes Wertpapier darstellt, mit dem "Urpfandbrief" recht wenig gemeinsam hat. Der ursprüngliche Zweck, nämlich eine Geldforderung durch Hypotheken abzusichern, ist freilich im Lauf der über 200-jährigen Entwicklung des Pfandbriefwesens gleich geblieben. Neben der - im Vordergrund stehenden - rechtshistorischen Betrachtung stellt der Autor immer wieder den Bezug zum geltenden Recht her und bietet wertvolle Auslegungshinweise (vgl etwa zu den Rechtsfolgen beim Konkurs einer Hypothekenbank und dem "ius dormiens" S 142 ff). Ausführlich behandelt er die Rechtsnatur des Sicherungsrechts für die Pfandbriefgläubiger und zeigt, wie hier Hypothekenrecht, Wertpapierrecht und Konkursrecht ineinandergreifen. Auch zahlreiche Querverbindungen zum deutschen Recht werden gebührend hervorgehoben.

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