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Haftung des Beschäftigers im Konkurs des Arbeitskräfteüberlassers - Leistungsverweigerung

RechtsprechungSchuldrechtZak 2009/41Zak 2009, 35 Heft 2 v. 27.1.2009

ABGB §§ 471, 1052

AÜG § 14

Die aufgrund der Insolvenz des Arbeitskräfteüberlassers drohende Inanspruchnahme der Bürgenhaftung nach § 14 AÜG berechtigt den Beschäftiger nicht, das dem Überlasser für die Arbeitskräfteüberlassung zu leistende Entgelt zurückzubehalten. Wenn die Leistung des Überlassers bereits erbracht worden ist, kann auch die Unsicherheitseinrede nach § 1052 ABGB kein Leistungsverweigerungsrecht begründen.

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