In ABl L 7/1 vom 10. 1. 2009 wurde die VO (EG) 4/2009 des Rates vom 18. 12. 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen veröffentlicht. Die VO, die gem Art 76 voraussichtlich ab 18. 6. 2011 anzuwenden ist, sieht insb Bestimmungen über die gerichtliche Zuständigkeit, harmonisierte Kollisionsnormen, die Abschaffung des Exequaturverfahrens, die unentgeltliche Prozesskostenhilfe bei Verfahren in Zusammenhang mit Unterhaltspflichten eines Elternteils gegenüber einem Kind, das das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sowie die Schaffung eines Systems der administrativen Zusammenarbeit zwischen den zentralen Behörden der Mitgliedstaaten vor.