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Beginn der langen Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/704Zak 2009, 438 Heft 22 v. 15.12.2009

ABGB § 1489

Unabhängig vom Bekanntwerden des Schadens verjährt der Schadenersatzanspruch gem § 1489 ABGB spätestens nach 30 Jahren. Die 30-jährige Verjährungsfrist beginnt im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses zu laufen.

OGH 1. 9. 2009, 5 Ob 64/09m

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