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Verbücherung eines Fruchtgenussrechts als Grunddienstbarkeit

RechtsprechungSachenrechtZak 2009/699Zak 2009, 436 Heft 22 v. 15.12.2009

ABGB §§ 473, 479, 509, 523, 612

Ein Fruchtgenussrecht an einer Liegenschaft kann als Grunddienstbarkeit (zugunsten des jeweiligen Eigentümers der herrschenden Liegenschaft) verbüchert werden, jedoch nur auf bestimmte Zeit. Der höchstzulässige Zeitraum ergibt sich aus den Wertungen des § 612 ABGB.

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