Wintersportprospekte werben mit weiten Tiefschneepisten. Damit verbunden erfreut sich Skifahren und Snowboarden abseits der markierten Pisten immer größerer Beliebtheit. Grundsätzlich ist die Wintersportausübung abseits des organisierten Skiraums als freiwillige Selbstgefährdung des Sportlers anzusehen, der sich eigenverantwortlich im freien Gelände aufhält und nicht darauf vertrauen darf, dass atypische Gefahren abgesichert sind (Rzeszut/Wallner, ZVR 2009/5, 21; 1 Ob 509/82 = ZVR 1983/142). Nichtsdestotrotz steigt mit diesem Trend die Anzahl der Unfälle abseits der Piste und damit die Frage, ob Gefahrenquellen auch außerhalb der markierten Skipisten abzusichern sind und wen diese Sicherungspflicht trifft.